Das Herzoglich Savoyen’sche Damenstift ...
Das Herzoglich Savoyen’sche Damenstift unterstützt bedürftige Personen weiblichen Geschlechts, die über kein nennenswertes Vermögen verfügen und deren Jahresnettoeinkommen zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts nicht mehr ausreicht, deren Lebenswandel untadelig ist, die sich zur römisch-katholischen Religion bekennen und Staatsbürgerinnen eines Mitgliedstaats der EU oder der Schweiz sind, mit Geldzuwendungen. Nicht-österreichische Staatsbürgerinnen müssen einen zumindest dreijährigen Wohnsitz in Österreich vorweisen. Die Erfüllung dieser Bedingungen ist in der Bewerbung nachzuweisen. Bewerbungsgesuche sind an das Kuratorium der Stiftung, vertreten durch Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG p.A. 1010 Wien, Tuchlauben 8/6.OG, , bis längstens 29.04.2025 zu richten. Ein Rechtsanspruch der Bewerberinnen gegen die Stiftung besteht nicht. Auskünfte erhalten Sie unter .
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erschienen in der Kronen Zeitung am: 12.04.2025